Beitragsbemessungsgrenze: SPD erwägt Erhöhung der Gesundheitsbeiträge
Aus der SPD kommt der Vorschlag für eine höhere Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Mehr zahlen müssten Gutverdiener.

Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung bei 5.512,50 Euro monatlich, die der Rentenversicherung bei 8.050 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den maximalen Bruttolohn, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.
Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen, plädiert in der „Bild“ ebenfalls für eine Anhebung: „Neben umfassenden Strukturreformen ist es richtig, die Beitragsbemessungsgrenze zusammen mit der Versicherungspflichtgrenze stufenweise auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung anzuheben.“
Beim Sozialverband SoVD trifft der Vorschlag auf Zustimmung. Die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier sagte: „Der SoVD fordert schon seit vielen Jahren, die Versicherungspflichtgrenzen anzuheben und die Beitragsbemessungsgrenze zumindest auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung anzupassen. Darum begrüßen wir diesen Vorstoß.“
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