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BeitragsbemessungsgrenzeSPD erwägt Erhöhung der Gesundheitsbeiträge

Aus der SPD kommt der Vorschlag für eine höhere Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Mehr zahlen müssten Gutverdiener.

Der Gesundheitspolitische Sprecher der SPD im Bundestag Christos Pantazis (SPD) Foto: Annette Riedl/dpa

Berlin dpa | Der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis schlägt vor, dass Gutverdiener mehr in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Konkret plädierte er in der „Bild“ für eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um rund 2.500 Euro, um die angespannte Finanzlage der Versicherungen zu stabilisieren. „Eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze – etwa auf das Niveau der Rentenversicherung – kann ein Beitrag zur finanziellen Entlastung der Krankenkassen sein, ohne die Versicherten über Gebühr zu belasten“, sagte Pantazis, der gesundheitspolitischer Sprecher der SPD im Bundestag ist.

Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung bei 5.512,50 Euro monatlich, die der Rentenversicherung bei 8.050 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den maximalen Bruttolohn, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.

Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen, plädiert in der „Bild“ ebenfalls für eine Anhebung: „Neben umfassenden Strukturreformen ist es richtig, die Beitragsbemessungsgrenze zusammen mit der Versicherungspflichtgrenze stufenweise auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung anzuheben.“

Beim Sozialverband SoVD trifft der Vorschlag auf Zustimmung. Die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier sagte: „Der SoVD fordert schon seit vielen Jahren, die Versicherungspflichtgrenzen anzuheben und die Beitragsbemessungsgrenze zumindest auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung anzupassen. Darum begrüßen wir diesen Vorstoß.“

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54 Kommentare

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  • Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat eine sehr interessante Ausarbeitung zu den Grundsätzen der Beitragsbemessungsgrenze und deren mögliche (starke) Anhebung oder Abschaffung erstellt:

    www.bundestag.de/r...35-21-pdf-data.pdf

    Zum Thema RV vs. KV - wenn mich nicht alles täuscht (ich hab mich mit dem Thema Rente aufgrund meines Alters zugegebenermaßen noch nicht allzu ausführlich beschäftigt) steht der Einzahlung bei der RV immer auch eine äquivalente Auszahlung entgegen. Soll heißen, wer mehr einzahlt, bekommt auch mehr raus. Das gleiche Prinzip gibt es bei der KV aber nicht bzw. nur in geringem Maße in Form des Krankengeldes. Ich sehe daher formell nicht so ganz, warum hier bei der KV mit der Höhe der BBG der RV argumentiert wird.



    Zum Thema Beamte: Aus Gleichheitsgründen finde ich 'alle in ein System' auch gut, aber ich sehe nicht, dass so das System stabilisiert wird, denn wer einzahlt, bekommt raus. Ist also mehr oder weniger ne Nullnummer, oder habe ich da einen Denkfehler?

    • @Nickname 01:

      Ich habe mal gelesen, dass der Vorteil darin liegt, dass die tendenziell weniger kranken Reichen in einem echten Solidarsystem weniger kosten als sie beitragen. Gerade die Ärmeren und Armen in der Bevölkerung, die sich permanent krumm legen müssen, benötigen mit zunehmendem Alter überproportional viel medizinische Hilfe.



      Ich wäre nach wie vor zusätzlich dafür, dass Kapitalerträge ab einer bestimmten Höhe ebenfalls KV-Beitragspflichtig werden, denn gerade hier arbeiten immer andere Leute für die Gewinne derjenigen, die große Mengen Geld "investieren" können, ohne dass diese dasselbe existenzielle Risiko hätten wie jene, die bei Arbeitslosigkeit alles verlieren.

    • @Nickname 01:

      >steht der Einzahlung bei der RV immer auch eine äquivalente Auszahlung entgegen<

      Nein. Es gibt berufsständische Versorgungswerke für Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte. Was da über das Berufsleben eingezahlt wird, wird angelegt und bei Erreichen des Rentenalters als Rente ausgezahlt.

      Diese privat organisierten Versorgungswerke wären der Maßstab für die Äquivalenz der GRV. Bei der GRV kommt etwa die Hälfte der Rente raus, die sich bei gleichen Einzahlungen in ein Versorgungswerk ergeben würde.

      Für Geringverdiener ergibt sich nach 40 Jahren Einzahlung in die GRV nicht viel mehr an Rente, als ein Bürgergeldempfänger ohne jede Einzahlung erhält.

      • @A. Müllermilch:

        Vielen Dank für Ihre Antwort, das hatte ich aber gar nicht gemeint, ich hab mich vllt. etwas ungünstig ausgedrückt. Ich meinte, dass die Höhe der Rente nicht unterhalb der BBG gedeckelt ist. Das heißt, jemand, der 3000 Euro Brutto verdient(e) und entsprechend einzahlt(e), bekommt weniger raus als jemand, der 5000 Euro verdient(e) und entsprechend einzahlt(e), während bei der KV eine indirekte Deckelung bestünde, weil eine Person ja nicht einkommensabhängig mehr oder teurere Behandlungen bekommt als eine andere.

        • @Nickname 01:

          In der gesetzlichen KV ist das Krankengeld tatsächlich auch gedeckelt. Wenn die Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird, muss auch diese Deckelung angehoben werden und an Menschen mit höherem Einkommen mehr Krankengeld ausgezahlt werden. Hier ist also auch zumindest ein Teil der Leistung einkommensabhängig.

          • @Life is Life:

            Das ist richtig, allerdings handelt es sich nur um einen geringfügigen Leistungsanteil von 0,6 Prozentpunkten (etwa 4%) der GKV-leistung.



            Davon abgesehen, dass das Krankengeld nicht mal 80% des vorher bezogenen Nettoeinkommens ausmacht. Das erzählen einem vorher aber weder Kasse noch (Sozial-)Politiker.

  • immerhin hat der gute Herr Pantazis nun dargelegt, warum er am Donnerstag 5.6. als bereits nominierter Diskussionsteilnehmer bei der PKV-Verbandstagung gekniffen hat. Mit einer solchen bereits dort fomulierten Forderung hätte er als Regierungsfraktionsvertreter den oppositionellen Abgeordneten Dahmen (B90/Grüne) ja links überholen müssen. Zumindest hatte dieser etwas in der Art nicht ins Spiel gebracht, obwohl er reichlich Gelegenheit dazu gehabt hätte.

  • Als erster Schritt, um "schlanke Füße machen" einzudämmen, akzeptabel. Aber eben nur ein erster, kleiner Schritt.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Das motiviert doch gerade zum Schlank-Füße-machen.

  • Wenn man sich dunkel erinnert: Hatte die SPD nicht mal die Idee einer Bürgerversicherung für alle Berufsgruppen? Kann man sogar noch der Seite der SPD-Fraktion entnehmen: www.spdfraktion.de...uergerversicherung. Wie wäre es damit? Private Krankenversicherung allgemein abschaffen und für alle Beamte, Politiker*innen und allgemein Berufsgruppen eine einheitliche Versicherung schaffen und parallel dazu die Beitragsbemessungsgrenze und vor allem die Fallpauschale abschaffen. Rendite und Gewinn haben im Gesundheitswesen nichts zu suchen! Das gleiche mit der Rentenversicherung. Hier könnte die SPD wieder links mehr Wähler*innen mobilisieren. Bloß ob sie diese beiden Projekte mit den Seeheimern umsetzt. Da kann man mit Recht skeptisch bleiben. Es werden gute Ideen wie die Bürgerversicherung ausgegraben und dann verschwinden sie wieder in Schublade. Da ist das Linken-Programm schon weiter.

  • Wenn ich 17% von meinem Brutto für eine Leistung bezahlen muss, der viel Besserverdienende aber für die gleiche Leistung nur 8% vom Brutto bezahlt, widerspricht das Art.3 Abs.1 GG, denn die entsprechende Berechnung wird durch Gesetz bestimmt.



    Alle tun immer so, als wäre es super schwierig die KV zu reformieren. Dabei müsste man nur ein paar Hemmnisse beseitigen!



    a) eine Versicherungsanstalt, reicht bei der Rente ja auch.



    b) weg mit der Beitragsbemessungsgrenze, Art.3 Abs.1 GG



    c) Versicherungspflicht für ¡ALLE! Solidargemeinschaft auch für Beamte und Selbstständige bis hin zum Vorstand (wer privat behandelt werden will kann sich ja Zusatz versichern)



    d) keine Investoren in Praxen



    e) Krankenhäuser in öffentliche Hand

    Aber wie sagte Horst Seehofer, der ehemalige Bundesinnenminister, über die Komplexität von Gesetzen: "Man muss Gesetze kompliziert machen, dann fällt es nicht so auf."

    Stellt sich die Frage: "Was fällt wem nicht so auf?"

    • @Bernhard Dresbach:

      Wo kann ich unterschreiben?

    • @Bernhard Dresbach:

      ... da hat Herr Dresbach in allen(!) Punkten Recht.



      "Stellt sich die Frage: Was fällt wem nicht so auf?"



      Dass Gesetze meist "hobbygetränkt" sind.



      Helios, Rhön, etc. werden alles tun, um ihre Kliniken zu behalten.



      Der Unternehmerverband, die IHKs, und alle Freiberufler werden sich mit Händen und Füßen gegen eine Änderung der (lächerlich geringen) Beitragsbemessungsgrenze wehren ... von den Beamten fange ich gar nicht erst an.



      Gruß Fritz

    • @Bernhard Dresbach:

      Bei korrekter Auslegung des oben erwähnten Artikels muessten alle Bürger den gleichen absoluten Betrag in die KV entrichten, der besser verdienende Mehrzahler, bekommt ja auch keine andere (bessere) medizinische Versorgung obgleich er mehr in die KV bezahlt. So gesehen wäre eigentlich ein fester KV-Betrag verfassungskonform.



      Anders bei der Rente, dort bekommt der Rentner quasi proportional (nach einigen Umverteilungsqualen) seine Rente.

      • @maxwaldo:

        Es gilt in D in solchen Fällen aber das Leistungsfähigkeitsprinzip.

    • @Bernhard Dresbach:

      "Dabei müsste man nur ein paar Hemmnisse beseitigen!"

      Und genau das wird leider nicht passieren.

      "wer privat behandelt werden will kann sich ja Zusatz versichern"



      Kenne ich aus UK und finde ich gut.



      Allerdings sind, waren dort die Beiträge auch gedeckelt und das Gesundheitssystem dort, ist nichts für "arme" Menschen.



      Das schwebt Ihnen aber nicht vor, Sie wollen das die, die mehr haben, mehr bezahlen.



      Also warum schreiben Sie um den heißen Brei herum?

      • @weather2018:

        Siehe b) weg mit der Beitragsbemessungsgrenze, Art.3 Abs.1 GG



        Art.3 Abs.1 GG besagt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.



        Sagt doch eigentlich genau das, was sie in ihrem vorletzten Absatz geschrieben haben. Dazu käme dann ja auch noch Art.14 Abs.2 GG, Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.



        Neben dem, was unsere Politprominenz immer gerne erzählt aber nicht umsetzt: "Starke Schultern tragen mehr."

        • @Bernhard Dresbach:

          Dazu käme dann ja auch noch Art.14 Abs.2 GG, Eigentum verpflichtet.

          Also ist der Lohn, das Gehalt schon Eigentum?



          Oh man, es wird ja immer besser mit den linken "Klimmzügen"

  • die neue Sprachregelung ist, von "Gutverdienern" zu sprechen. Früher war das ehrlicher, da hiessen die noch "Besserverdiener" wobei immer der die Unterstellung, es würde besser verdient als verdient, mitgemeint war. Auf die Idee, dass Gutverdiener auch Leistungserbringer sind kommt ohnehin niemand. Die Krankenversicherung ist jedenfalls keine "normale" Versicherung: die zu zahlende Prämie hat mit dem versicherungsmathematischen Risiko und der erbrachten Leistung nichts zu tun. Stattdessen wird die Finanziererung der für Wenigverdiener zu hohen Prämien auf den Teil der Gutverdiener umgelegt, die der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausweichen können. Das findet die SPD gerecht.

    • @Newjoerg:

      "Auf die Idee, dass Gutverdiener auch Leistungserbringer sind kommt ohnehin niemand."

      Kommt ja auch auf den Einzelfall an 😉

  • Warum überhaupt private Krankenkassen, alle zahlen in die gesetzlichen ein, dann wären auch alle gleich behandelt und die Zweiklassenmedizin hört auch. Leider ist es momentan auch so, dass sich junge gesunde Gutverdiener privat versichern und wenn es auf die Rente zugeht und die private teuer wird versuchen wieder in die gesetzliche zu kommen. Das sollte dann aber auch in jedem Fall ausgeschlossen sein.

    • @Filou:

      Ist auch ausgeschlossen

      • @maxwaldo:

        ausser man arbeitet 1 Jahr gesetzlich versichert im EU Ausland.



        Zack, ist man wieder drin.

  • Vielleicht sollte das Jobcenter mal genausoviel in die GKK einzahlen wie jeder Arbeitnehmen - einfach mal sämtliche Leistungen wie Miete etc zusammenrchnen und dann auch 17,05% einzahlen anstatt der



    131 Euro pro Bedarfsgemeinschaft.

    • @Bernd Simon:

      Das hieße dann, Geld von einer Tasche in die andere Tasche schaufeln. ABM für Bürokraten.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Von der Tasche der Allgemeinheit der Steuerzahler in die Tasche der Arbeitnehmer. So sollte es sein.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Zu kurz gedacht: Die von @Bernd Simon angesprochene, längst fällige Beitragskorrektur würde z.B. den kleinen KVdR-Rentner, der (noch) keine Steuern zahlt, direkt beim KV-Beitrag entlasten.



        Gleiches gilt für den geringerverdienenden Arbeitnehmer, der (fast) keine Einkommensteuer zahlt und ebensowenig nach dem Prinzip "linkeTasche/rechte Tasche" wieder über die Steuer abkassiert würde.

  • Offensichtlich will sich die Politik (SPD) damit an notwendigen, aber



    unbequemen weil Stammwähler verschreckenden Reformen vorbei-



    mogeln. Dabei gibt es Kosten senkende Reformvorschläge, zB.



    die Pflicht, zunächst den Hausarzt zu konsultieren.



    Das funktioniert zB. in Holland problemlos, und da wird den Einwohnern



    sogar der Hausarzt von den Behörden zugewiesen. Und die Pflege



    belastet dort mit einem Bruchteil der Kosten in Deutschland, da alles in staatlicher Hand ist. In Deutschland könnte man ja mit dem ersten Schritt anfangen

    • @behr Behr:

      "...die Pflicht, zunächst den Hausarzt zu konsultieren..."

      Ist ein hübsches Schlagwort. Kosten senkt sie erst mal nicht, weil ja der Besuch beim Hausarzt auch kostet.



      Und pauschal ist sie auch sinnlos. Jede Frau weiß z.B. wo sie bei Schmerzen mit Unterleib hin muss. Der Hausarzt ist in diesem Fall definitiv die falsche Adresse.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Der Hausarzt wird im Hausarztmodell i.d.R. pauschal vergütet. Sprich: Es gibt für ihn keinen Anreiz zur "Überbehandlung", während der Facharzt sehr schnell seine hochlukrative Leistungspalette anbietet, gern auch in form von IGEL-Leistungen. Und eben möglicherweise nur den Blick auf sein Fachgebiet hat, so dass er Erkrankungen, die außerhalb seines Fachgebiets liegen möglicherweise nicht erkennt.



        Bei Rückenschmerzen kann man eben nicht immer sicher sein, dass der Orthopäde passt. Wenn man dann aber schon mal falsch abgebogen ist, stellt sich die Frage, Ober der noch an Nierentumore o.Ä. denkt?



        Der von Ihnen angeführte Gynäkologe ist im Hausarztsystem im Übrigen genauso ausgenommen wie der Augenarzt.

  • Krankenkassen abschaffen und Gesundheit, Pflege und Rente steuerbasiert finanzieren. Dann steigen die Steuern, aber alle "Sozialabgaben" fallen weg. Und die Steuer ist progressiv, während die sogenannten Sozial"versicherungen" regressiv sind. Dann wäre es gerecht und würde die unteren und mittleren Einkommen entlasten. Oh vergessen: und natürlich die Beamten zu normalen Bürgern machen ohne Sondervergünstigungen.

    • @Jalella:

      Die Idee hat was.

    • @Jalella:

      Da bin ich bei Ihnen, wenn auch ab dem ersten Euro Steuern bezahlt werden.

      Ansonsten ist es ungrecht.

    • @Jalella:

      Und jeder "Betuchte" oder erfolgreich Selbstständige im Ruhestand, der vom Ersparten lebt und keine nennenswerten Einnahmen mehr hat, bekommt dann die GKV quasi umsonst, obwohl er Millionär ist?

  • Anstatt immer nur mehr Beiträge zu fordern - typisch SPD - sollte man endlich das Gesundheitssystem reformieren. Deutschland hat der teuerste in der EU und bei weitem nicht das beste. Es wird zu viel unnötiges behandelt, das Geld bringt, aber nicht notwendig ist, anstatt tatsächlich das vernünftig zu behandeln, was notwendig ist. Außerdem müsste mehr in die Prävention anstatt in die Behandlung investiert werden, dann würden sich die Kosten von allein schon verbessern.

    • @Josef König:

      Prävention soll sicher heißen - Arbeitszeit runter , Gehälter rauf 😉

    • @Josef König:

      Das Gesundheitssystem wird doch alle paar Jahre reformiert. Es ist anscheinend nicht so einfach, bei einer alternden Bevölkerung die Kosten fürs Gesundheitssystem zu senken.

  • Bei der Rentenversicherung steigen mit der Höhe der Einzahlungen auch die Anwartschaften. Bei der Krankenversicherung erhöht sich die Leistung dagegen nicht. Statt Beitragserhöhung sollte es eine Reduzierung der Anzahl der Versicherungen geben. Wir haben schließlich auch nur eine gesetzliche Rentenversicherung.

  • Das klingt erstmal wohlfeil und das Medium "Bild" für die Verbreitung des Vorschlag ist aber zu kurz gesprungen.



    Statt eine einzelne Gruppe verstärkt zu belasten, wäre es besser sich um eine Verbreiterung der Basis zu kümmern. Also Themen wie Bürgerversicherung, Eingliederung der Beamten, Beiträge auf jegliche Art von Einkommen angehen.

  • Da sollte man eher mal an die beitragslose Mitversicherung der Ehegatten ran. Konnte mir noch nie jemand erklären, warum eine Familie mit einem Alleinverdiener mit einem Einkommen von 8.000 € wesentlich weniger zahlen muss als die Familie mit Doppelverdienern mit jeweils 4.000 € Einkommen.

    • @Nisse:

      Was sie meinen ist die Beitragsbemessungsgrenze des Einzelverdieners. Darunter zahlen alle den gleichen Prozentsatz, egal ob einer das doppelte, oder zwei normal verdienen.

  • Ich hab immer gehört, ich sei ein Idiot, weil ich privat versichert bin. Die gesetzliche habe stabile Beiträge… Ich denke das wird die Abwanderung in die privaten erhöhen - für mich eine gute Nachricht

    • @Dennis Brober:

      Freuen Sie sich nicht zu früh - warten Sie erst mal ab bis sie in Rente gehen. Oder gehören sie zu denen die dann auf den letzen Drücker zurück in die GKK kommen um die hohen Beiträge im Alter zu sparen?

  • Ich bin dafür, die Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken- und Rentenversicherung auf dasselbe Niveau zu bringen. Hebt man jedoch die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung auf 8050€ an, müsste man im Gegenzug die Beiträge senken und daran denken, wer i. d. R. die andere Hälfte des Beitrags bezahlt.



    Ich persönlich finde, dass ich schon genug für die Krankenversicherung ausgebe, zumal ich sie selbst seit Jahrzehnten fast nicht in Anspruch nehme. Letzteres wird jedoch nicht honoriert, obwohl die Krankenversicherung gerade von weitgehend gesunden, leistungsfähigen Gutverdienern lebt. Aber egal. Ich weiß, dass einige Mitbürger monatlich lebenserhaltende Medikamente für einige tausend Euro benötigen und diese auch mit meinen Beiträgen bezahlt werden.

    Aber ein anderer Vorschlag: Warum kümmert man sich nicht verstärkt um die Ausgabenseite? Da wären z. B. folgende Punkte:



    1) In den gesetzlichen Krankenkassen gibt es ein offenes Scheunentor für Abrechnungsbetrug: Die Patienten sehen die Abrechnungen nicht, die an die Krankenkassen geschickt werden, obwohl sie sie als einzige kontrollieren könnten.



    2) Warum wird die Zahl der Ersatzkrankenkassen nicht deutlich reduziert?

    • @Aurego:

      1) Also ich hatte so Zahnleistenüberholung im höheren vierstelligen Bereich, die Rechnung hab ich bis heute ned angeguckt. Theoretisch aber richtig, kriegen die Leute ma nen Einblick was der Spaß kostet.



      2) Mein Bruder ist in der Dritten [Kasse, ned Zähne*lol*] ohne selber gewechselt zu haben ;).



      Warum mer so allgemein ned prozentual finanziert für Alle ne GKV anstrebt, erschließt sich mir ned, ebenso der Querverweis auf die nächste Baustelle (Rente).

    • @Aurego:

      Ich stimme deinen 2 Punkten voll zu.



      Verstehe aber nicht warum überhaupt Beitragsbemessungsgrenzen existieren.



      Ich weiss es ist keine Steuer, aber warum sollten Sehr-Gut-Verdiener prozentual weniger Beiträge zahlen als Ärmere?

      (Dass das dt. Steuersystem schreiend ungerecht ist steht auf einem anderen Blatt)



      Gerechtigkeit muss fair gesellschaftlich verhandelt werden. Und zwar gestern.

      • @So,so:

        "Ich weiss es ist keine Steuer, aber warum sollten Sehr-Gut-Verdiener prozentual weniger Beiträge zahlen als Ärmere? "



        Ich würde gerne prozentual den gleichen Beitrag zahlen wie Durchschnittsverdiener, wenn ich auch nur den gleichen prozenturalen Einkommenssteuersatz wie ein Durchschnittsverdiener zahlen müsste...

      • @So,so:

        Ich weiss es ist keine Steuer, aber warum sollten Sehr-Gut-Verdiener prozentual weniger Beiträge zahlen als Ärmere?

        Weil die Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt wird und die Lohnnebenkosten weiter steigen würden.

        Und was ist bei Ihnen ein Sehr-Gut-Verdiener?



        5000 € brutto, ohne negative Wertung für das platte Land, sind auf dem platten Land mehr "wert" als in München oder Hamburg.

        • @weather2018:

          Verstehe ihr Argument nicht. Wenn die BBG weg wäre (und die Möglichkeit sich unsolidarisch privat zu versichern), würden die Einnahmen der GKK steigen. Dann könnte der Beitragssatz für alle gesenkt werden.



          Ganz einfach.



          Übrigens: volkswirtschaftlich gehört der AG Beitrag zum Bruttolohn. Er wird durch die Rausrechnung nur unsichtbar für den Arbeitnehmer..So gesehen sind unsere Sozialbeiträge eigtl. doppelt so hoch.



          Ein alter BRD-Taschenspielertrick.

          • @So,so:

            Einnahmen der GKK steigen. Dann könnte der Beitragssatz für alle gesenkt werden.



            Sorry, aber das glauben Sie doch selbst nicht.



            Es würde nur noch mehr Geld für z.B. für Homöopathie etc. und die Verwaltung "verbrannt" werden.

      • @So,so:

        O.k., prinzipielle Zustimmung. Die Idee dahinter ist wohl, dass die Einkommensklassen, die es betrifft, bereits durch die Steuern so gebeutelt sind, dass sie einfach nicht mehr schaffen, einen höheren Beitragssatz zu schultern. Irgendwie muss ja auch der Gärtner und das Kindermädchen bezahlt werden.

        Man kann das Ganze sehr schön z. B. mit dem Brutto-Netto-Rechner des Handelsblattes modellieren. Da sieht man, was bei welchem zu versteuernden Einkommen in welcher Steuerklasse, mit wie vielen Kindern etc. am Ende übrigbleibt. Da stellt man dann erstaunt fest, dass auch Bezieher von Jahreseinkommen in der Gegend von 300.000€ im Gegensatz zu den wirklich Reichen (den obersten 0,1%) fast am Hungertuch nagen ...

        • @Aurego:

          Superreiche (und Selbsständige) können natürlich Gärtner und Kindermädchen steuerlich absetzten, d.h. von der Allgemeinheit bezahlen lassen.



          Zwecks Gleichbehandlung sollten Arbeiter und Angestellte dann auch "Betriebsausgaben" wie Essen, Miete, Auto auch steuerlich vom Bruttolohn absetzen können.



          Oder (meine Überzeugung):



          Alle Einkommensarten mit dem selben Steuersatz belegen (25%).



          Ohne Ausnahmen und Kleinrechnereien.



          Würde Steuer"berater" arbeitslos machen aber darauf würde ich es ankommen lassen. Es gibt ja Umschulungsprogramme.



          Hat das mal jemand ausgerechnet? Wäre interessant.



          Unter merz und klingbeil natürlich eine Illusion.

          • @So,so:

            Naja, Gärtner und Kindermädchen kann man zwar von der Steuer absetzen, aber das heißt ja nicht, dass sie voll und ganz von der Allgemeinheit bezahlt werden.

            Arbeitnehmer können die Fahrkostenpauschale in Anspruch nehmen.

            Das, was die Steuerberater tun, bezieht sich weniger auf die Einnahmen (die sind meistens relativ übersichtlich), als auf die abzugsfähigen Ausgaben. Die sind in diesem Zusammenhang wichtiger. Man kann praktisch alles steuerlich geltend machen, was zur Erzielung von Einkünften ausgegeben wird.

            Es wird Ihnen jedoch wahrscheinlich nicht gelingen, das deutsche Steuersystem so stark zu vereinfachen, aber versuchen Sie es ruhig. Ihre 25% werden jedoch wieder einmal hauptsächlich denen nützen, die hohe Einkommen haben.

  • Wenn du denkst es geht nichts mehr, kommt irgendwo ein Sozi mit einer guten Idee her...bravo =)